Rechtliches
AGB / Mietbedingungen
Diese AGB gelten für Mietverträge zwischen der Voigt Sales UG (haftungsbeschränkt) als Vermieter und dem Mieter. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag und in der Buchungsbestätigung gehen vor.
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§ 1 Vertragsgrundlagen und Zustandekommen des Vertrags
- Die Darstellung der Wohnwagen, Verfügbarkeiten, Preise, Pakete und Extras auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot des Vermieters dar.
- Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Wohnwagen buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags für den ausgewählten Wohnwagen, den Reisezeitraum, die angegebene Reisegruppe sowie die im Buchungsprozess als verbindlich ausgewiesenen Leistungen zu dem angezeigten verbindlichen Mietpreis ab. Der Mieter ist an dieses Angebot für zwei Werktage gebunden. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin.
- Die Auswahl von Paketen, Bettwäsche und sonstigen gegenständlichen Extras steht unter dem Vorbehalt ihrer Verfügbarkeit. Ihre Nichtverfügbarkeit berührt die Verbindlichkeit der Wohnwagenbuchung nicht. Hundepauschale und einzeln ausgewählte Innenreinigung sind verbindliche Zusatzleistungen.
- Gegenständliche Extras und Pakete werden nur Bestandteil des Mietvertrags, soweit sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. Pakete werden nur als vollständiges Paket bestätigt. Bestätigte Leistungen werden gemeinsam mit der Wohnwagenmiete in einer Rechnung abgerechnet.
- Der Mietvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachricht, oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrags zustande. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang und stellt noch keine Annahme dar.
- Enthält die Antwort des Vermieters Änderungen am Wohnwagen, Zeitraum oder am verbindlich angebotenen Preis, gilt sie insoweit als neues Angebot und bedarf der ausdrücklichen Annahme durch den Mieter.
- Für das Vertragsverhältnis maßgeblich sind das angenommene Buchungsangebot beziehungsweise der Mietvertrag, die Buchungsbestätigung, das Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie die vom Mieter akzeptierte AGB-Version.
- Der Anspruch auf Übergabe des Wohnwagens setzt die vollständige Zahlung des fälligen Rechnungsbetrags sowie die ordnungsgemäße Hinterlegung der Kaution voraus.
- Eine Übertragung von Rechten aus dem Mietvertrag auf Dritte, insbesondere die Weiter- oder Untervermietung, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.
- Sind mehrere Personen Mieter, haften sie als Gesamtschuldner.
§ 2 Anforderungen an Mieter, Fahrer und Zugfahrzeug
- Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren über die für die Kombination aus Zugfahrzeug und Wohnwagen erforderliche gültige Fahrerlaubnis verfügen. Die Fahrerlaubnis darf keinen Sperrvermerk aufweisen.
- Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und dass das eingesetzte Zugfahrzeug hinsichtlich Anhängelast, Stützlast, zulässiger Gesamtmasse, Anhängerkupplung und technischer Ausstattung für den Wohnwagen geeignet ist. Mit Abgabe des Buchungsangebots versichert der Mieter, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen bei der Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die erforderliche Fahrerlaubnis im Original vorlegen. Der Vermieter ist außerdem berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs einzusehen. Können die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden oder ist das Gespann offensichtlich unzulässig oder nicht verkehrssicher, darf der Vermieter die Übergabe verweigern.
- Wird die Übergabe aus einem in der Person des Mieters oder eines vorgesehenen Fahrers liegenden Grund verweigert, bleibt der Mietpreis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geschuldet. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.
- Der Wohnwagen darf ausschließlich vom Mieter sowie den im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll benannten Fahrern gezogen und genutzt werden. Der Mieter haftet für das Verhalten aller Fahrer und Mitreisenden wie für eigenes.
- Der Mieter nimmt vor Fahrtantritt an der Einweisung des Vermieters teil und bestätigt dies im Übergabeprotokoll.
§ 3 Mietpreis, Mindestmietdauer, Servicepauschale und Kaution
- Der Tagesmietpreis beträgt in der Hauptsaison vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober 89 € und in der Nebensaison vom 1. November bis einschließlich 31. März 69 €, jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Bei saisonübergreifenden Mietzeiträumen wird jeder Miettag nach dem für sein Kalenderdatum geltenden Saisonpreis berechnet. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung und Rechnung ausgewiesene Gesamtpreis.
- Geht das vollständige verbindliche Buchungsangebot mindestens 120 Tage vor Reisebeginn ein und wird es angenommen, erhält der Mieter 5 % Frühbucherrabatt auf den reinen Tagesmietpreis. Der Rabatt gilt nicht für Servicepauschale, Extras, Pakete, Haustierpauschale, Reinigung, Kaution oder sonstige Zusatzleistungen und ist nicht kombinierbar.
- Die Mindestmietdauer beträgt fünf Tage, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Zusätzlich zum Tagesmietpreis wird eine einmalige Servicepauschale von 129 € erhoben. Sie umfasst die persönliche Übergabe und Einweisung, eine Erstausstattung WC-Chemie, eine Gasflasche mit üblicher Füllmenge sowie CEE-Anschlusskabel und Adapter.
- Weitere im Wohnwagen vorhandene Gegenstände werden nur dann verbindlicher Leistungsbestandteil, wenn sie in der Buchungsbestätigung oder im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
- Die Kaution beträgt 1.500 €. Sie wird entweder bar bei der Abholung hinterlegt oder bei Überweisung spätestens sieben Tage vor der Abholung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, schadenfreier und vollständiger Rückgabe sowie nach abgeschlossener Endabrechnung zurückerstattet.
- Berechtigte Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen Schäden, fehlendem Zubehör, Reinigungskosten, verspäteter Rückgabe oder Selbstbeteiligung, dürfen mit der Kaution verrechnet werden. Bis zur endgültigen Klärung kann der erforderliche Betrag zurückbehalten werden.
- Der Mieter kann auf eigene Kosten unmittelbar bei einem externen Versicherungsanbieter zusätzlichen Camper-Reiseschutz abschließen. Erstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Versicherer.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Liegt der Mietbeginn bei Zugang der Buchungsbestätigung mehr als 30 Tage in der Zukunft, wird eine Anzahlung von 30 % des gesamten Rechnungsbetrags fällig. Sie ist innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zu zahlen.
- Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
- Liegt der Mietbeginn bei Zugang der Buchungsbestätigung 30 Tage oder weniger in der Zukunft, wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig.
- Der Rechnungsbetrag umfasst die Wohnwagenmiete, Servicepauschale, verbindliche Zusatzleistungen sowie die in der Buchungsbestätigung bestätigten Extras und Pakete. Die Abrechnung erfolgt als einheitliche Gesamtrechnung.
- Die Kaution wird nach Maßgabe von § 3 bar bei Abholung hinterlegt oder bei Überweisung spätestens sieben Tage vor Abholung gezahlt.
- Werden fällige Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Es gelten die Stornobedingungen nach § 10 und die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
- Der Wohnwagen wird sauber, technisch einwandfrei und mit dem im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehör übergeben.
- Zustand und Vollständigkeit werden bei Übergabe gemeinsam dokumentiert. Vorhandene Schäden werden festgehalten. Weitere Mängel zeigt der Mieter unverzüglich in Textform an.
- Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Rückgabetag am vereinbarten Ort spätestens bis 13:00 Uhr. Der Zustand wird gemeinsam festgestellt und in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert.
- Ohne gebuchte Innenreinigung ist der Wohnwagen innen gereinigt und besenrein zurückzugeben. Persönliche Gegenstände und Müll sind zu entfernen, das Geschirr ist zu spülen. Frischwasser- und Abwassertank sowie die Toilettenkassette sind vollständig zu entleeren und, soweit erforderlich, zu reinigen.
- Eine normale Innenreinigung kann für 99 € pro Mietvorgang gebucht werden. Sie umfasst die übliche Reinigung von Böden, Oberflächen, Küche und Sanitärbereich. Persönliche Gegenstände und Müll sind dennoch zu entfernen und das Geschirr ist zu spülen. Toilettenkassette und Abwassertank müssen auch bei gebuchter Innenreinigung vollständig entleert sein.
- Wird die Toilettenkassette nicht vollständig entleert zurückgegeben, berechnet der Vermieter eine Entsorgungs- und Reinigungspauschale von 150 €. Für einen nicht entleerten Abwassertank werden 50 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere Flecken auf Polstern, Tabakgeruch, starke Tierhaare, Schlamm oder vergleichbare Verunreinigungen, werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Erfolgt die Rückgabe nach 13:00 Uhr, wird eine Verspätungspauschale von 50 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nachgewiesene weitergehende Schäden, insbesondere wegen einer beeinträchtigten Folgevermietung, bleiben vorbehalten; die Pauschale wird darauf angerechnet.
- Bei der Rückgabe festgestellte neue Schäden werden anhand des Übergabe- und Rückgabeprotokolls dokumentiert. Ansprüche werden nach den gesetzlichen Beweisregeln geltend gemacht. Verdeckte Schäden können nachträglich angezeigt und geltend gemacht werden.
§ 6 Nutzung des Wohnwagens
- Die Nutzung ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein gestattet. Andere Reisegebiete bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
- Untersagt sind insbesondere die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ohne Zustimmung, gewerbliche Nutzung ohne Vereinbarung, der Transport gefährlicher oder rechtswidriger Güter, Fahrten in Krisen- oder Kriegsgebiete sowie technische oder optische Veränderungen.
- Das Rauchen im Innenraum ist untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Pauschale von 250 € für Reinigung und Geruchsbeseitigung berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nachgewiesene weitergehende Schäden bleiben vorbehalten; die Pauschale wird darauf angerechnet.
- Die Mitnahme von höchstens einem Hund ist nur nach vorheriger Angabe und Zustimmung des Vermieters zulässig. Dafür wird eine einmalige Hundepauschale von 50 € berechnet.
- Der Wohnwagen ist schonend und sachgemäß zu behandeln und insbesondere bei Sturm, Hagel oder Überschwemmung angemessen zu sichern. Dachluken, Fenster und Türen sind bei Fährtransport oder starkem Wind zusätzlich zu sichern.
§ 7 Verhalten bei Unfällen und Schäden
- Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Vandalismus oder sonstigen Schäden benachrichtigt der Mieter unverzüglich die Polizei und den Vermieter. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Ereignissen ohne Fremdbeteiligung.
- Der Mieter dokumentiert den Vorfall durch Fotos, Bericht, Skizze, Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen.
- Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Reparaturen, Teileaustausch, technische Veränderungen und Werkstattaufträge dürfen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe des Vermieters in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, beauftragt oder durchgeführt werden. Dies gilt unabhängig von der Höhe der voraussichtlichen Kosten. Ohne eine solche Freigabe besteht kein Anspruch auf Erstattung. Ausgenommen sind ausschließlich sofort erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere das sichere Abstellen oder Abschleppen; der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.
§ 8 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Wohnwagen und Zubehör, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder Verstöße gegen Vertrag und AGB entstehen.
- Der Mieter trägt die Kosten für Reifen- und Felgenschäden, die während der Mietzeit durch äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schäden durch eingefahrene Fremdkörper, Bordsteinberührung, Schlaglöcher, falschen Reifenluftdruck oder das Weiterfahren mit einem erkennbar beschädigten Reifen. Die Kostentragung umfasst, soweit erforderlich, Pannenhilfe, Bergung, Abschleppen, Reparatur und Ersatz. Nicht vom Mieter zu tragen sind Schäden, die auf normalen Verschleiß, altersbedingte Materialermüdung, Herstellungsfehler, mangelnde Wartung oder einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind. Der Mieter hat das Gespann sicher abzustellen, den Vermieter unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
- Soweit ein Schaden von der für das Mietfahrzeug bestehenden Kaskoversicherung umfasst ist, ist die Haftung grundsätzlich auf die vereinbarte Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadensfall beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, unerlaubter Weitergabe an nicht berechtigte Fahrer, Unfallflucht oder Verstößen gegen die Nutzungsverbote.
- Für Schäden an Markise, Vorzelt oder vergleichbaren Anbauteilen infolge von Sturm ab Windstärke 8 haftet der Mieter nur bei nachweisbarer Verletzung seiner Obhutspflichten. Die konkrete Regulierung richtet sich zusätzlich nach dem Versicherungsumfang.
- Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Bußgelder, Verwarnungen, Mautkosten und ähnliche während der Mietzeit entstehende Kosten trägt der Mieter. Werden sie zunächst dem Vermieter berechnet, kann dieser zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 30 € je Vorgang verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist.
§ 9 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Steht der Wohnwagen zum Mietbeginn nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzwohnwagens. Kann der Vermieter den Wohnwagen nicht vertragsgemäß übergeben, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wird der Wohnwagen während der Mietzeit infolge eines vom Mieter, einem Fahrer oder einem Mitreisenden zu vertretenden Unfalls oder Schadens vollständig oder teilweise unbenutzbar, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzwohnwagens und keine Erstattung des Mietpreises für die nicht genutzte restliche Mietzeit.
- Wird der Wohnwagen während der Mietzeit aus einem vom Mieter nicht zu vertretenden Grund unbenutzbar, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzwohnwagens. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder anteilige Erstattung bei vollständiger oder teilweiser Nichtnutzbarkeit, bleiben unberührt.
- Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Wohnwagens zu einem besonderen, vom Mieter beabsichtigten Zweck, sofern dieser nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist.
- Kleine optische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar, solange die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
- Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
- Bei Rücktritt fallen folgende Stornierungskosten in Prozent der Gesamtmietsumme an:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 %
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 %
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60 %
- 13 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 %
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtantritt: 100 %
- Die Mindeststornierungskosten betragen 100 €.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Vermieter die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat.
§ 11 Umbuchungen
Umbuchungen auf einen anderen Mietzeitraum sind bis 30 Tage vor Mietbeginn nach Verfügbarkeit möglich. Es wird eine Umbuchungsgebühr von 50 € berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
§ 12 Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren
Bei vom Mieter zu vertretendem Verlust trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung und ersetzt den damit verbundenen Zeitaufwand mit 50 € je angefangene Stunde. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 13 Widerrufsrecht
Für die termingebundene Vermietung zu Freizeit- und Reisezwecken besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ergänzend gilt der gesonderte Hinweis zum Widerrufsrecht.
§ 14 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von berliner-wohnwagen.de.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
berliner-wohnwagen.de ist ein Angebot der Voigt Sales UG (haftungsbeschränkt).
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