Rechtliches
AGB / Mietbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlagen und Zustandekommen des Vertrags
- Für das Vertragsverhältnis maßgeblich sind der Mietvertrag mit den individuell vereinbarten Konditionen, die Buchungsbestätigung des Vermieters, das gemeinsam auszufüllende Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie diese AGB.
- Die über die Website oder auf anderem Weg übermittelte Mietanfrage ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.
- Der Anspruch auf Übergabe des Wohnwagens setzt die vollständige Zahlung des Mietpreises sowie die Hinterlegung der Kaution voraus.
- Eine Übertragung von Rechten aus dem Mietvertrag auf Dritte, insbesondere die Weiter- oder Untervermietung, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.
- Sind mehrere Personen Mieter, haften sie als Gesamtschuldner.
§ 2 Anforderungen an Mieter, Fahrer und Zugfahrzeug
- Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine gültige, für die Kombination aus Zugfahrzeug und Wohnwagen erforderliche Fahrerlaubnis im Original vorlegen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten; es gelten die Stornobedingungen nach § 10.
- Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 23 Jahre. Die erforderliche Fahrerlaubnis muss seit mindestens zwei Jahren bestehen und darf keinen Sperrvermerk aufweisen.
- Der Wohnwagen darf ausschließlich vom Mieter sowie den im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll benannten Fahrern gezogen und genutzt werden. Der Mieter haftet für das Verhalten aller Fahrer und Mitreisenden wie für eigenes.
- Der Mieter stellt sicher, dass das Zugfahrzeug hinsichtlich zulässiger Anhängelast, Stützlast und Anhängerkupplung für den Wohnwagen geeignet ist. Die Prüfung obliegt dem Mieter.
- Der Mieter nimmt vor Fahrtantritt an der Einweisung des Vermieters teil und bestätigt dies im Übergabeprotokoll.
§ 3 Mietpreis, Mindestmietdauer, Servicepauschale und Kaution
- Der Tagesmietpreis beträgt in der Hauptsaison vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober 89 € und in der Nebensaison vom 1. November bis einschließlich 31. März 69 €, jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Bei saisonübergreifenden Mietzeiträumen wird jeder Miettag nach dem für sein jeweiliges Kalenderdatum geltenden Saisonpreis berechnet. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtmietpreis.
- Die Mindestmietdauer beträgt fünf Tage, sofern im persönlichen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Zusätzlich zum Tagesmietpreis wird eine einmalige Servicepauschale von 129 € erhoben. Sie umfasst die Einweisung, eine Gasflasche mit üblicher Füllmenge, Chemie für die Toilette, die Grundausstattung mit Auffahrkeilen, Kabeltrommel und Wasserschlauch sowie die Außenreinigung nach Rückgabe.
- Bei Übergabe erhebt der Vermieter eine Kaution von 1.500 €. Sie wird nach ordnungsgemäßer, schadenfreier und vollständiger Rückgabe sowie nach abgeschlossener Endabrechnung zurückerstattet.
- Berechtigte Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen Schäden, fehlendem Zubehör, Reinigungskosten, verspäteter Rückgabe oder Selbstbeteiligung, dürfen mit der Kaution verrechnet werden. Bis zur endgültigen Klärung kann der erforderliche Betrag zurückbehalten werden.
- Der Mieter kann auf eigene Kosten unmittelbar bei einem externen Versicherungsanbieter einen zusätzlichen Camper-Reiseschutz mit Selbstbehaltsausschluss abschließen. Der Abschluss berührt weder die Höhe der Kaution noch die Ansprüche des Vermieters. Erstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Versicherer nach dessen Bedingungen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises fällig, zahlbar innerhalb von zehn Tagen.
- Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
- Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor Mietbeginn werden der gesamte Mietpreis und die Kaution sofort fällig.
- Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Es gelten die Stornobedingungen nach § 10.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
- Der Wohnwagen wird sauber, technisch einwandfrei und mit dem im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehör übergeben.
- Zustand und Vollständigkeit werden bei Übergabe gemeinsam dokumentiert. Vorhandene Schäden werden festgehalten. Weitere Mängel zeigt der Mieter unverzüglich in Textform an.
- Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin und Ort. Der Zustand wird gemeinsam festgestellt und in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert.
- Ohne gebuchte Innenreinigung ist der Wohnwagen innen gereinigt und besenrein zurückzugeben. Persönliche Gegenstände und Müll sind zu entfernen, das Geschirr ist zu spülen. Frischwasser- und Abwassertank sowie die Toilettenkassette sind vollständig zu entleeren und, soweit erforderlich, zu reinigen.
- Eine normale Innenreinigung kann für 99 € pro Mietvorgang gebucht werden. Sie umfasst die übliche Reinigung von Böden, Oberflächen, Küche und Sanitärbereich. Persönliche Gegenstände und Müll sind dennoch zu entfernen und das Geschirr ist zu spülen. Toilettenkassette und Abwassertank müssen auch bei gebuchter Innenreinigung vollständig entleert sein.
- Wird die Toilettenkassette nicht vollständig entleert zurückgegeben, berechnet der Vermieter eine Entsorgungs- und Reinigungspauschale von 149 €. Für einen nicht entleerten Abwassertank werden 50 € berechnet.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere Flecken auf Polstern, Tabakgeruch, starke Tierhaare, Schlamm oder vergleichbare Verunreinigungen, werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
- Bei einer Rückgabeverspätung von mehr als 60 Minuten wird ein zusätzlicher Tagesmietpreis gemäß der für den betreffenden Kalendertag geltenden Saison berechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ausfallschäden gegenüber Folgemietern, bleiben unberührt.
- Beschädigungen, die bei Übergabe nicht dokumentiert waren, bei Rückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters, sofern dieser nicht nachweist, dass sie bereits bei Übergabe vorhanden waren. Verdeckte Schäden können nachträglich geltend gemacht werden.
§ 6 Nutzung des Wohnwagens
- Die Nutzung ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein gestattet. Andere Reisegebiete bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
- Untersagt sind insbesondere die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ohne Zustimmung, gewerbliche Nutzung ohne Vereinbarung, der Transport gefährlicher oder rechtswidriger Güter, Fahrten in Krisen- oder Kriegsgebiete sowie technische oder optische Veränderungen.
- Das Rauchen im Innenraum ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Pauschale von 250 € für Reinigung und Geruchsbeseitigung berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Haustiere dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mitgenommen werden. Nach Zustimmung wird eine einmalige zusätzliche Reinigungspauschale von 50 € berechnet.
- Der Wohnwagen ist schonend und sachgemäß zu behandeln und insbesondere bei Sturm, Hagel oder Überschwemmung angemessen zu sichern. Dachluken, Fenster und Türen sind bei Fährtransport oder starkem Wind zusätzlich zu sichern.
§ 7 Verhalten bei Unfällen und Schäden
- Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Vandalismus oder sonstigen Schäden benachrichtigt der Mieter unverzüglich die Polizei und den Vermieter. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Ereignissen ohne Fremdbeteiligung.
- Der Mieter dokumentiert den Vorfall durch Fotos, Bericht, Skizze, Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen.
- Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Kleinreparaturen bis 100 € je Einzelfall darf der Mieter nach vorheriger Rücksprache in einer Fachwerkstatt durchführen lassen. Eine Erstattung erfolgt gegen Originalbeleg. Größere Reparaturen bedürfen stets der vorherigen Zustimmung.
§ 8 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Wohnwagen und Zubehör, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder Verstöße gegen Vertrag und AGB entstehen.
- Der Mieter trägt die Kosten für Reifen- und Felgenschäden, die während der Mietzeit durch äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schäden durch eingefahrene Fremdkörper, Bordsteinberührung, Schlaglöcher, falschen Reifenluftdruck oder das Weiterfahren mit einem erkennbar beschädigten Reifen. Die Kostentragung umfasst, soweit erforderlich, Pannenhilfe, Bergung, Abschleppen, Reparatur und Ersatz. Nicht vom Mieter zu tragen sind Schäden, die nachweislich auf normalen Verschleiß, altersbedingte Materialermüdung, Herstellungsfehler, mangelnde Wartung oder einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind. Der Mieter hat das Gespann sicher abzustellen, den Vermieter unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
- Soweit ein Schaden von der für das Mietfahrzeug bestehenden Kaskoversicherung umfasst ist, ist die Haftung grundsätzlich auf die vereinbarte Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadensfall beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, unerlaubter Weitergabe an nicht berechtigte Fahrer, Unfallflucht oder Verstößen gegen die Nutzungsverbote.
- Für Schäden an Markise, Vorzelt oder vergleichbaren Anbauteilen infolge von Sturm ab Windstärke 8 haftet der Mieter nur bei nachweisbarer Verletzung seiner Obhutspflichten. Die konkrete Regulierung richtet sich zusätzlich nach dem Versicherungsumfang.
- Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Bußgelder, Verwarnungen, Mautkosten und ähnliche während der Mietzeit entstehende Kosten trägt der Mieter. Werden sie zunächst dem Vermieter berechnet, kann dieser zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 30 € je Vorgang verlangen.
§ 9 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Steht der Wohnwagen zum Mietbeginn aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, etwa wegen Unfall, höherer Gewalt oder technischem Totalschaden, nicht zur Verfügung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftung.
- Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Wohnwagens zu einem besonderen, vom Mieter beabsichtigten Zweck, sofern dieser nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist.
- Kleine optische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar, solange die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
- Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
- Bei Rücktritt fallen folgende Stornierungskosten in Prozent der Gesamtmietsumme an:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 %
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 %
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60 %
- 13 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 %
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtantritt: 100 %
- Die Mindeststornierungskosten betragen 100 €.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Vermieter die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat.
§ 11 Umbuchungen
Umbuchungen auf einen anderen Mietzeitraum sind bis 30 Tage vor Mietbeginn nach Verfügbarkeit möglich. Es wird eine Umbuchungsgebühr von 50 € berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
§ 12 Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren
Bei vom Mieter zu vertretendem Verlust trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung und ersetzt den damit verbundenen Zeitaufwand mit 50 € je angefangene Stunde.
§ 13 Widerrufsrecht
Für die termingebundene Vermietung zu Freizeit- und Reisezwecken besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ergänzend gilt der gesonderte Hinweis zum Widerrufsrecht.
§ 14 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von berliner-wohnwagen.de.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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